Aktuelles

Informationen zur neuen Kehr- und Überprüfungsordnung

Sehr geehrte Kunden,

zum 1. Januar 2010 ist in allen Bundesländern die neue bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO in Kraft gesetzt. Bisher gab es inhaltlich unterschiedliche länderspezifische Verordnungen mit unterschiedlichen Pflichten für die Eigentümer und Betreiber von Feuerungsanlagen. Gleiche galt für die Gebühren. Dies ist nun geändert.
Nunmehr gibt es bundeseinheitliche Regelungen!
Die länderspezifischen Inhalte wurden in einer einheitlichen Bundesverordnung vereinheitlicht und zusammengeführt. Die neue KÜO bietet allen Kunden eine hohe Transparenz sowie eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren. Im Freistaat Sachsen wurden die wesendlichen Inhalte der nun gültigen Bundes-KÜO bereits zum Jahrswechsel 2008/2009 umgesetzt hatte. Änderungen gibt es insbesondere bei den Gebühren bzw. der Gebührenhöhe. So steigt der Arbeitswert (AW)-Faktor von bisher 0,86 Cent auf 0,92 Cent. Gleichfalls wurde die Fahrzeitpauschale von bisher 6,2 AW auf nunmehr 8,2 AW erhöht.
Eine landesspezifische Zusatz-KÜO wurde frühzeitig vom Landesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sachsen angestrebt. 
Das Sächsische Staatsministerium des Innern konnte sich leider nicht für die Einführung einer landesspezifischen KÜO durchringen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich gesetzlich zur Umsetzung der neuen bundeseinheitlichen KÜO gezwungen bin.
Die neue KÜO, inklusive der Anlagen 1 und 3 (Gebührenverzeichnis), können Sie unter „Wichtige Links“ auf meiner Hompage einsehen.

Zurück >>